Investieren Sie langfristig in Ihre Mitarbeiter
Seit 2002 gem. § 1a Betriebliches Altersvermögensgesetz, hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Somit sind Sie als Arbeitgeber zur Lohn-bzw. Gehaltsumwandlung verpflichtet, wenn ein Mitarbeiter dies einfordert.
Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsumwandlung zu Gunsten einer Direktversicherung gibt es drei weitere Möglichkeiten: Die Pensionskasse, den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse.
Jeder Arbeitgeber muss unter Berücksichtigung der Belange seines Unternehmens (z.B. Nebenkosten-/Verwaltungsaufwand, bilanzielle Auswirkungen etc.) und im Sinne seiner Belegschaft abwägen und entscheiden, welcher Durchführungsweg zur betrieblichen Altersvorsorge der Geeignetste für sein Unternehmen ist.
Bei uns können Sie dabei auf alle sämtlichen Lösungen des genossenschaftlichen Finanzverbunds zurückgreifen. Zudem stehen Ihnen zusammen mit unseren Verbundpartnern der R+V Versicherung AG und der Union Investment GmbH , verlässliche und kompetente Partner zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung.
